Sehr geehrter Reisegast,

Diese Allgemeinen Reisebedingungen werden Bestandteil des Reisevertrages, DIE FUSSBALLREISE by JL Travel e.K. – nachfolgend auch JL TRAVEL genannt – und Ihnen. Sie sollen Ihnen für das Zustandekommen des Vertrages und seine Durchführung aber auch bei Störungen verlässlich Antworten geben. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gem. den §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten) und füllen diese aus. Diese AGB gelten- gleich ob die Buchungen – telefonisch, online oder schriftlich von Ihnen oder über ein von Ihnen beauftragtes Reisebüro – aufgegeben werden und sie werden von Ihnen mit Ihrer Buchung akzeptiert. Die AGB sind zusätzlich über www.jl-travel.de abrufbar.

Eine Pauschalreise, für die die Bestimmungen der § 651a- m BGB gelten, liegt dann vor, wenn JL TRAVEL als Reiseveranstalter auftritt und die von ihr organisierte Reiseleistung aus mindestens 2 sich ergänzenden Hauptreiseleistungen besteht, die zu einem Gesamtpreis verkauft werden. Dies gilt entsprechend für die Zusammenstellung von Reiseleistungen im Dynamic Packaging Prozess, soweit hierfür ein Gesamtpreis gebildet wird und die Organisation der Reise insgesamt JL TRAVEL als Veranstalter obliegt. Grundsätzlich gelten im Einzelfall die für eine Reise konkret angegebenen Leistungen mit den für diese Reise angegebenen Bedingungen. Sind solche Einzelleistungen und -bedingungen nicht angegeben, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Individuelle Vereinbarungen gehen den AGB vor. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für Rückfragen gerne für Rückfragen zur Verfügung und zwar unter der

Telefonnummer: 040 8821 556 70
E-Mail info@jl-travel.de

1. Anmeldung und Reisebestätigung

1.1 Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung auch per-E-Mail bietet der Reisende den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der jeweils gültigen Ausschreibung in den von JL TRAVEL herausgegebenen Prospekten oder auf ihrer Website veröffentlichen mit der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung und den darin genannten Preisen verbindlich an. Der Anmeldende gilt als Buchender und wird nachstehend auch als Reisender bezeichnet. Sofern er diese Reise auch für andere Reisenden (mit-)bucht, werden auch diese als Reisende oder Reiseteilnehmer bezeichnet. Die Anmeldung erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.

1.2 Die Anmeldung kann über ein Reisebüro oder direkt bei JL TRAVEL erfolgen oder auch über E-Mail. Erfolgt die Anmeldung elektronisch über E-Mail wird diese Anschrift auch für den weiteren Schriftwechsel genutzt. Bei elektronischen Buchungen bestätigt JL TRAVEL den Eingang der Buchung elektronisch, dies stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.

1.3 Der Reisevertrag selbst kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch JL TRAVEL als Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird JL TRAVEL der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung, auch per E-Mail, übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

1.4 An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch JL TRAVEL jedoch längstens 10 Tage ab Eingang der Anmeldung gebunden.

1.5 Weicht der Inhalt der Inhalt der Annahmeerklärung der JL TRAVEL vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das JL TRAVEL für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Annahmefrist die Annahme ausdrücklich erklärt, den Reisepreis (an-)zahlt oder die Zahlung erklärt.

1.6 Vermittler von Reiseleistungen und Leistungsträger sind von JL TRAVEL nicht bevollmächtigt verbindliche Vereinbarungen zu treffen oder Zusagen zu geben, die von den mit JL TRAVEL vereinbarten Vertragsinhalt abweichen.

2. Leistungen

2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von JL TRAVEL sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Es wird empfohlen Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) im Interesse einer beidseitigen Sicherheit schriftlich zu vereinbaren um Widersprüche vor allem zu einer vorangegangenen Reisebestätigung zu vermeiden.

2.2 Nicht zum Leistungsumfang gehörende Fremdleistungen wie die Anreise zum Ort des Reisebeginns oder Abreisen vom Ort des Reiseendes oder sonstige zusätzliche Leistungen die nicht Teil der Pauschalangebotes sind, wie z. B. Ausflüge und Kulturveranstaltungen werden ausdrücklich als Fremdleistung ausgewiesenen. Diese Leistungen werden von JL TRAVEL unter Angabe des Leistungsträgers vermittelt. Sie sind nicht Bestandteil des Reisevertrages mit JL TRAVEL. Angemerkt wird, dass JL TRAVEL im Einzelfall mit dem Einzug der hieraus entstehenden Zahlungsansprüche des Leistungsträgers beauftragt sein kann. In diesem Fall werden die vermittelten Leistungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers abgerechnet. Darauf hat JL TRAVEL in der Rechnungstellung hinzuweisen.
Für diese vermittelten Verträge gelten stets die insoweit zwischen dem Leistungsträger und dem Reisenden vereinbarten Bedingungen und / oder die von ihm zugrunde gelegten Geschäftsbedingungen. Diese werden vom Leistungsträger überlassen oder können bei ihm abgerufen werden.

2.3 Für vermittelte Eintrittskarten für Konzert- Theater oder Sportveranstaltungen sowie für Eintrittskarten als Teil einer Pauschalreise erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen und haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Dies gilt auch für Terminänderungen aufgrund von Spielverlegungen, Spielabsagen etc. etwa bei Fußballspielen. Es obliegt dem Kunden sich über die genauen Termine und Uhrzeiten der Veranstaltung(en) zu informieren. In diesem Fall haftet JL TRAVEL nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, jedoch nicht für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Leistung. Eine Verschiebung des Eventdatums berechtigt nicht zur kostenlosen Stornierung des/der Tickets.
Bei internationalen (Fußball-)Begegnungen erhalten Sie von uns gültige Eintrittskarten i.d.R. aus dem Kontingent des gastgebenden Vereins. Aufgrund von besonderen Sicherheitsbestimmungen, etwa bei Spielen in der Champions League oder im UEFA-Pokal ist es bei Begegnungen mit Beteiligung einer deutschen Mannschaft dennoch möglich, dass Sie keinen Zutritt zum Stadion erhalten, sofern die Ordnungskräfte z.B. durch die Sprache erfahren bzw. durch Ihre Kleidung erkennen, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind. Dieses entzieht sich unserem Einfluss, daher können wir bei derartiger Zutrittsverweigerung o.ä. keine Haftung übernehmen.
Eintrittskarten zu Konzert-, Theater- oder Sportveranstaltungen können bei Stornierung nur dann abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25% erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.

3. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

3.1 Zahlungen können mittels Überweisung, PayPal oder per Kreditkarte erfolgen.

3.2 Zur Absicherung der auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen ist eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Für den Reisevertrag gem. § 651 a BGB dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung und der Übermittlung des Sicherungsscheines werden 30 % des Gesamtpreises als Anzahlung fällig. Die Restzahlung bei Pauschalreisen ist bis spätestens 35 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

3.3 Soweit JL TRAVEL Einzelleistungen Dritter vermittelt hat, ist JL TRAVEL berechtigt diese Leistungen im fremden Namen und auf fremde Rechnung gegenüber dem Reisenden zu berechnen unter Ausweis der Fremdleistung.

3.4 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, ist JL TRAVEL zur Auflösung des Vertrages berechtigt, die Buchung zu stornieren und die Stornierungsentschädigungen nach Maßgabe der Ziffer 5 zu verlangen, vorausgesetzt, dass nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vorliegt oder JL TRAVEL im Einzelfall einen höheren Schaden nachweisen kann.

3.5 Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

3.6 Sollten die Reiseunterlagen nicht spätestens 5 Tage vor Reisebeginn eingegangen sein, hat der Reisende sich dringend mit JL TRAVEL oder dem von ihm beauftragten Reisebüro zur Abklärung auch telefonisch in Verbindung zu setzen.

3.7 Beim alleinigen Kauf von Eintrittskarten zu Konzert-, Theater- oder Sportveranstaltungen ohne eine weitere Reiseleistung (Pauschalreise) ist der zu zahlende (Ticket-)Preis sofort und zu 100% fällig. Bei Terminverschiebung der Veranstaltung behält das Ticket automatisch die Gültigkeit für den neuen Termin. Eine Stornierung und Rückzahlung des Ticketpreises ist auf Grund einer Terminverschiebung nicht möglich. Eintrittskarten zu Konzert-, Theater- oder Sportveranstaltungen können bei Stornierung nur dann abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25% erstattet werden, sofern ein Weiterverkauf möglich war.

4. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen für Pauschalreisen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Reisenden unter folgenden Voraussetzungen weiterbelastet werden.

4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann JL TRAVEL den Reisepreis bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann JL TRAVEL den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann JL TRAVEL verlangen.

4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber JL TRAVEL erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reise-preis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für JL TRAVEL erhöht hat.

4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für JL TRAVEL nicht vorhersehbar waren.

4.5 Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Kosten vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn JL TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot zu machen. Dieser Anspruch ist unverzüglich nach dem Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung gegenüber JL TRAVEL geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Reisenden

5.1 Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei JL TRAVEL. Eine schriftliche Erklärung des Rücktritts wird empfohlen. Bei einem Rücktritt verliert JL TRAVEL den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und den Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis.

5.2 Bis einschließlich

60 Werktage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
59-30 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
29-22 Tage vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
21-15 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
14-7 Tage vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises
danach 95 % des Reisepreises

Angemerkt wird, tritt der Reisende die Reise nicht an und hat auch keinen Rücktritt erklärt, ist der vereinbarte Reisepreis zu zahlen.

5.3 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. JL TRAVEL wird sich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen beim Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unwesentliche Leistungen handelt oder eine Erstattung gesetzlich oder durch behördliche Bestimmungen ausgeschlossen ist.

5.4 Dem Reisenden bleibt es unbenommen im Fall der Stornierung des Reisevertrages JL TRAVEL nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Stornopauschale.

5.5 JL TRAVEL kann anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern unter Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen. In diesem Fall ist JL TRAVEL verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6 Storniert der Reisende an ihn vermittelte Leistungen gelten die Regelungen des jeweiligen Leistungsträgers. Soweit hierfür bei Buchung eine Provisionsvergütung angefallen ist, wird diese nicht erstattet, da JL TRAVEL die vermittelte Leistung erbracht hat.
Angemerkt wird, dass die Stornogebühren für von JL TRAVEL vermittelte Reiseeinzelleistungen, die nicht Teil einer Pauschalreise sind z.B. Eintrittskarten für Museen, Sportveranstaltungen und Einzeltransfers, Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Tickets oder Pässe für Verkehrsmittel, Skipässe, Stadtrundfahrten sich nicht nach den Ziffern 5.1. richten. Die für eine Stornierung dieser vermittelten Leistungen anfallenden Stornierungskosten sind entweder den Leistungsbeschreibungen bzw. den Angebotsflyern des Leistungsträgers zu entnehmen oder seinen AGB. Diese Stornierungskosten können bis zu 100% des dafür vereinbarten Preises betragen.

6. Umbuchungen, Ersatzperson

6.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann JL TRAVEL bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt für jeden der betroffenen Reisenden zusätzlich zu den entstehenden Mehrkosten (Beförderungs-, Unterbringungs-, Mietwagenkosten) erheben.

a) bei Pauschalreisen bis zum 35. Tag vor Reiseantritt
Nach Buchung der Reise können Umbuchungen bis zum 35. Tag vor Reiseantritt vorgenommen werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen JL TRAVEL entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Umbuchungsentgelts von € 30,00 pro Reisenden. Die konkrete Höhe der Mehrkosten teilt JL TRAVEL auf Anfrage vor der Umbuchung mit.

b) Ab dem 35. Tag vor Reisebeginn können Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer 5 insbesondere unter Einbeziehung der Ziffern 15.2 genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Die konkrete Höhe der Mehrkosten teilt JL TRAVEL auf Anfrage vor der Umbuchung mit.

c) Bei Buchung einer Pauschalreise inkl. Eintrittskarten zu einem Fußballspiel kann die Hotelübernachtung kostenlos umgebucht werden, sofern der ursprüngliche angesetzte Spieltermin um weniger als 36 Stunden verschoben wurde. Dies muss JL TRAVEL bis 9 Tage vor der Abreise schriftlich durch den Reisenden angezeigt werden. Sollte das ursprünglich gebuchte Hotel nicht mehr verfügbar sein kann JL TRAVEL ein gleich- oder höherwertiges Hotel buchen. Es obliegt dem Reisenden eine Umbuchung rechtzeitig bei JL TRAVEL anzuzeigen.

6.2. bei Umbuchungen und Änderungen vermittelter Fremdleistungen gelten die Regelungen des jeweiligen Leistungsträgers.

6.3 Bis zum Reisebeginn ist der Reisende berechtigt einen Ersatzteilnehmer gem. § 651 b BGB zu stellen, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50 pro Person berechnet. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet. Bei einer solchen Vertragsübertragung besteht eine gesamtschuldnerische Haftung des Reisenden als Buchender und der in den Vertrag eintretenden Person für die entstehenden Mehrkosten gem. § 651b Abs. 2 BGB. Der Reisende ist verpflichtet die vollständigen Adressdaten des übernehmenden Reiseteilnehmers zu übermitteln.

7. Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorliegen gewichtiger Gründe, was vom Reisenden nachzuweisen ist.

8. Gewährleistung und Mitwirkung

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann unter Angabe des Mangels (Mängelanzeige) Abhilfe verlangt werden.
Gegenüber JL TRAVEL bzw. der örtlichen Reiseleitung ist der aufgetretene Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen sowie alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden so gering wie nur möglich zu halten. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Eine Mängelanzeige ist nur dann entbehrlich, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wird die Anzeige eines Reisemangels schuldhaft unterlassen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Ist eine Reiseleitung/örtliche Vertretung nicht vorhanden und enthalten die Reiseunterlagen auch keine Hinweise auf eine Reiseleitung sind etwaige Reisemängel direkt JL TRAVEL zur Kenntnis zu geben. Die Einzelheiten zur Erreichbarkeit von JL TRAVEL sind Bestandteil der Reiseunterlagen.

Montag - Freitag von 9:00-17:00
Telefon: +49 40 882 155 670
Telefax: +49 40 882 155 679
E-Mail: info@jl-travel.de

8.2. Soll der Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem -JL TRAVEL erkennbaren Grund- wegen Unzumutbarkeit gekündigt werden, ist JL TRAVEL zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von JL TRAVEL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, JL TRAVEL erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8.3. Sofern Reisegepäck des Reisenden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, wird empfohlen eine unverzügliche und schriftliche Schadenanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vorzunehmen. Die Schadensanzeige ist bei Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks, vorzunehmen. Eine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind, kann nicht übernommen werden. Im Übrigen ist die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung/örtlichen Vertretung bzw. JL TRAVEL anzuzeigen.

9.1. JL TRAVEL kann in den nachfolgenden vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise durch den Reisenden, ungeachtet einer Abmahnung durch JL TRAVEL bzw. eines Erfüllungsgehilfen, nachhaltig gestört wird oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt JL TRAVEL aus diesem Grund, so behält JL TRAVEL den Anspruch auf den Reisepreis. JL TRAVEL ist verpflichtet den Wert der ersparten Aufwendungen, der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge und anderweitig verwerteten Leistungen anrechnen zu lassen.

b) Wenn der Reisende die Anzahlung und /oder die (Rest-)Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten leistet. In diesem Fall ist JL TRAVEL berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den Rücktrittskosten nach Maßgabe der Ziffern 5.1 zu belasten.

c) Wenn die für die Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall kann JL TRAVEL bis zum 28.Tag vor Reisebeginn die Reise absagen und vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reisende kann dann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis verlangen, wenn dies von JL TRAVEL organisiert werden kann.
Dieses Recht hat der Reisende gegenüber JL TRAVEL unverzüglich nach Zugang der Absageerklärung geltend zu machen. Wird der Reisende bzw. das Gruppenmitglied von der Zahlung des Reisepreises freigestellt und erhält den bereits gezahlten Betrag unverzüglich zurück. JL TRAVEL wird dem Reisenden die Reise weiterhin gegen Zahlung eines Aufpreises bei Interesse und auf Wunsch ermöglichen.

10. Kündigung wegen „Höherer Gewalt“

10.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch JL TRAVEL den Reisevertrag unter Einhaltung der Vorschriften des § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag nach § 651 j BGB Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3/Sätze 1 und 2, Abs.4/ Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10.2 Im beidseitigen Interesse soll diese Regelung in Ziffer 10.1 Satz 2 und 3 auch gelten, wenn wegen der höheren Gewalt der Zugang der Kündigungserklärung nicht gesichert ist oder gesichert werden kann.

11. Änderungen vor Ort
Sollte der Urlaubsplan vor Ort geändert und hierdurch bestimmte, gebuchte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, ist hierüber unverzüglich die zuständige Reiseleitung oder die vom Reisenden beauftragte Agentur zu informieren, um ggfs. zumindest die Rückerstattung eines Teil des für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises zu ermöglichen.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 JL TRAVEL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit und Vollständigkeit aller veröffentlichten Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage der Leistungsausschreibung. JL TRAVEL haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen soweit gesetzlich vorgeschrieben.

12.2 Die vertragliche Haftung von JL TRAVEL für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt

a) sofern ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) wenn JL TRAVEL für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von den Beschränkungen unberührt.

12.3 JL TRAVEL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von JL TRAVEL sind.
JL TRAVEL haftet jedoch:

a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden der Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von JL TRAVEL ursächlich geworden sind.

12.5 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber JL TRAVEL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen Übereinkommen beruhende gesetzliche Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist – soweit gesetzlich zulässig – auch die Haftung der JL TRAVEL gegenüber dem Reisenden beschränkt. Die Haftung von JL TRAVEL kann nicht größer sein als die Haftung der jeweiligen Leistungsträger.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 JL TRAVEL wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

13.2 Der Reisende ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, Prophylaxe Maßnahmen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn JL TRAVEL nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3 Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrener Ärzte, Tropenmedizinern, reisemedizinischer Informationsdienste oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen. Diese geben auch Auskunft über Medikamente für die ein Einfuhrverbot bestehen kann und auch welche Bescheinigungen / Atteste vorgelegt werden müssen, um eine Einfuhr zu ermöglichen.

13.4 JL TRAVEL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder notwendiger Einreise und / oder Einfuhrunterlagen. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende JL TRAVEL mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass JL TRAVEL eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Ausschluss von Ansprüchen

14.1 Eine Mängelanzeige gem. Ziff. 8.1 dient in der Regel zur Abhilfe und ersetzt eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende nicht.

14.2 Alle Ansprüche nach den §§ 651c-f BGB hat der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, einem am Erklärungsort staatlich anerkannten Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an seine Stelle der der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend ausschließlich gegenüber

JL TRAVEL e.K. – Wilhelm-Röntgen-Strasse 34
D-26723 Emden

erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn die Einhaltung der Frist unverschuldet ist. Diese Frist gem. Ziffer 14.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder bei Zustellungsverzögerungen beim Gepäck i. Z. mit Flügen gem. Ziffer 8.3, wenn Gewährleistungsrechte aus §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

14.3 Leistungsträger, Reiseleitungen, andere örtliche Vertretungen und die vermittelnden
Reisebüros sind nicht bevollmächtigt die Anspruchsanmeldung zu verfassen oder zur Weiterleitung an JL TRAVEL entgegenzunehmen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Anmeldung vor Fristablauf JL TRAVEL zugeht, es sei denn, die rechtzeitige Geltendmachung unterbleibt unverschuldet

15. Verjährung

15.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von JL TRAVEL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JL TRAVEL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JL TRAVEL beruhen.

15.2 Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

15.3 Die Verjährung nach Ziffer 15.1 und 15.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Ziffer 14.2 Satz 3 gilt entsprechend.

15.4 Schweben zwischen dem Reisenden und JL TRAVEL Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis zum Abbruch der Verhandlungen. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

16. Besondere Hinweise

16.1. Laut EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist JL TRAVEL verpflichtet, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bereits bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist JL TRAVEL verpflichtet, die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald JL TRAVEL weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird. JL TRAVEL wird den Reisenden unverzüglich über die Fluggesellschaft informieren, die den Flug durchführen wird. JL TRAVEL ist verpflichtet auch unverzüglich über den Wechsel zu informieren.
Die sogenannte „Black List“ ist u.a auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf

16.2. Soweit JL TRAVEL Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Es ist zu beachten, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind. Alle Flugzeiten hat sich der Reisende frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden müssen. Dies gilt auch bei Anschlussflügen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet JL TRAVEL nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von JL TRAVEL zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

16.3. Sollten noch zusätzliche Anschlussflüge gebucht worden sein, so ist dringend zu beachten, dass bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, sowie den bekannt gegebenen Flugzeiten für die gebuchte Pauschalreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Deshalb hat sich der Reisende rechtzeitig abzusichern für die rechtzeitige Ankunft und den rechtzeitigen Anschlussflug. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub ist zu beachten, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Es wird daher dringend empfohlen, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

16.4. Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung des§ 65j BGB hingewiesen. Diese lautet:

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“


17. Rechtswahl und Gerichtsstand

17.1. Es gelten diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen, sofern im Einzelfall keine besondere Regelung getroffen wurde. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Reisevertrag unter Einbeziehung der BGB-InfoV § 4 ff sowie der EU Pauschal-Reiserichtlinie 90/314 EWG in ihrer jeweils geltenden Fassung.

17.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und JL TRAVEL und den sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten findet deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen JL TRAVEL im Ausland für die Haftung von JL TRAVEL dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17.3 Der Reisende kann JL TRAVEL nur an deren Sitz verklagen.

17.4 Für Klagen der JL TRAVEL gegen Reisende als Privatperson ist der jeweilige Wohnsitz maßgeblich für die Bestimmung des Gerichtsstandes.

17.5 Für Klagen gegen Vertragspartner von JL TRAVEL, die nicht Verbraucher sind oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von JL TRAVEL vereinbart.

18. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die JL TRAVEL im Rahmen der Abwicklung der Reisebuchung zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt soweit sie zur Durchführung des Vertrages notwendig sind und sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

19. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte / Ausschreibungen verlieren alle früheren Leistungsausschreibungen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

20. Gültigkeit der AGB
Die AGB werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Reisevertrages

JL Travel e.K.
Inhaber: Jörn Lutter
Wilhelm-Röntgen-Strasse 34
D-26723 Emden Stand: April 2019