COVID-19 Bestimmungen + Absicherung

Wir freuen uns, dass nach und nach wieder Zuschauer zu Fußballspielen und anderen Events zugelassen werden und wir langsam zur Normalität zurückkehren. Allerdings ist momentan die Lage noch relativ fragil und mögliche Restriktion auf Grund der COVID-Entwicklung können nicht ausgeschlossen werden. Damit Sie dennoch unbeschwert Ihre Reise planen können, bieten wir bei all unseren Fussballreisen eine kostenlose COVID19 Absicherung an.

Grundsätzlich gilt, dass alle Reisen kostenfrei storniert werden können, sollte das gebuchte Fußballspiel oder Event auf Grund von Covid-19 Bestimmungen abgesagt werden oder ohne Zuschauer stattfinden.

Ihre COVID-19 Absicherung im Detail:

Sollte das gebuchte Fußballspiel oder Event abgesagt werden oder Ihr Ticket auf Grund von Kapazitätsreduzierung gestrichen werden, haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Sie erhalten einen Gutschein über den bereits gezahlten Reisepreis zzgl. eines weiteren 10% Zuschlag zum bereits gezahlten Reisepreis
  2. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis innerhalb von 2 Wochen per Banküberweisung zurück.
  3. Sie treten die Reise dennoch ohne Besuch des Fußballspiels/Events an und erhalten den Ticketpreis für das Spiel-/Eventticket innerhalb von 14 Tagen mittels Banküberweisung.

Wir können nur Elemente Ihrer Reise erstatten, die Sie bei DIE FUSSBALLREISE by JL Travel e.K. gebucht haben. Externe Elemente wie z.B. Flugtickets oder Ausflüge, die Sie nicht bei uns gebucht haben, können wir leider nicht erstatten.

Allgemeines:

Das Auswärtige Amt (AA) aktualisiert regelmäßig seine Reisewarnungen für alle Länder und Regionen. Es gilt festzuhalten, dass eine generelle Reisewarnung kein Reiseverbot darstellt. Zum Zeitpunkt der Buchung sollten jedem Reisenden die Umstände der weltweiten Corona Pandemie bekannt sein - inklusive der Möglichkeit der Reisewarnung zum Reisezeitpunkt. Somit stellt eine Reisewarnung seitens des AA keinen außergewöhnlichen Umstand mehr im Sinne des § 651h Absatz 3 BGB dar, die zu einer kostenlosen Stornierung oder Umbuchung der Reise berechtigen würde. Siehe auch: Urteil vom 28.04.2021, Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen 102 C 7217/20

Die Reise kann nur dann kostenlos storniert oder umgebucht werden, sollte trotz (vollständig abgeschlossener) Impfung eine mehrtägige Quarantäne Maßnahme im Zielgebiet oder bei Rückkehr nach Deutschland erforderlich werden. Da oftmals ein PCR- oder Antigentest nicht für die Umgehung der Quarantänepflicht ausreicht, können wir nur in dem Fall die Reisekosten erstatten, wenn Sie bereits einen vollständigen Impfschutz haben.
Ein weiterer Grund für eine kostenlose Stornierung liegt vor, sollte seitens des Auswärtigen Amts ein Reiseverbot für das Zielgebiet vorliegen. Dies gilt für alle Personen ab 12 Jahren.

Maßgeblich ist, ob ab 7 Tagen vor geplanter Reise ein Reiseverbot seitens des AA vorliegt oder abzusehen ist, dass ein bestehendes Reiseverbot nicht bis zum Reisezeitpunkt aufgehoben wird. Möglicherweise wird von den lokalen Behörden und/oder Gesetzgebern noch ein negativer PRC- oder Antigentest erforderlich.


Vor der Abreise:

Ist die Einreise in dem Zielgebiet nur mit einer (vollständig abgeschlossenen) Impfung, einem negativen PCR und/oder Antigentest möglich, so obliegt es den Reisenden die entsprechen Maßnahmen im Vorfeld eigenverantwortlich zu treffen. JL Travel wird nach besten Wissen und Gewissen über Einreisebestimmungen im Zielgebiet beraten.
Für den Fall eines positiven PCR- oder Antigentests vor Abreise empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung. Unser Partner ERGO bietet zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung noch einen Covid Ergänzungsschutz an. 


Während der Reise:

Reisende sollten sich im Zielgebiet an die dort geltenden Corona- und Hygienebestimmungen halten und eigenverantwortlich Vorkehrungen treffen, wie zum Beispiel durch Abstand halten oder durch das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Infektion mit dem Corona Virus ist trotz Vorsichtmaßnahmen jederzeit möglich und JL Travel e.K. kann für eine mögliche Infektion mit dem SarsCov2 Virus und deren Folgen nicht haftbar gemacht werden.
Ebenfalls können wir keine Haftung dafür übernehmen, wenn Sie während der Reise auf Grund von COVID Kontakten zu einer Quarantäne Maßnahme aufgefordert werden.
An Flughäfen und in Flugzeugen gilt derzeit eine Maskenpflicht.
Für den Besuch von Fußballstadien oder Arenen kann ggfs. auch eine abgeschlossene Impfung, negativer PRC- und/oder Antigentest erforderlich sein. Ggfs. muss dieses in digitaler Form dokumentiert werden. Wir versuchen Sie immer auf dem aktuellsten Stand zu halten.