Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen als PDF herunterladen

Sehr geehrter Reisegast,

diese Allgemeinen Reisebedingungen werden Bestandteil des Reisevertrages zwischen DIE FUSSBALLREISE by JL Travel e.K. – nachfolgend „Die Fussballreise“ genannt – und Ihnen. Sie sollen Ihnen für das Zustandekommen des Vertrages und seine Durchführung, aber auch bei Störungen verlässlich Antworten geben. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a bis 651y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 bis 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche) und füllen diese aus. Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob die Buchung telefonisch, online, schriftlich oder über ein von Ihnen beauftragtes Reisebüro erfolgt. Sie sind jederzeit unter www.die-fussballreise.de abrufbar.

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn Die Fussballreise als Reiseveranstalter auftritt und mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zu einem Gesamtpreis verkauft, zum Beispiel Unterkunft und Eintrittskarte. Grundsätzlich gelten im Einzelfall die für eine Reise konkret angegebenen Leistungen mit den für diese Reise angegebenen Bedingungen. Sind solche Einzelleistungen und -bedingungen nicht angegeben, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung:

Telefon: +49 (0)40 8821556 71
E-Mail: info@die-fussballreise.de

1. Anmeldung und Reisebestätigung

1.1 Mit der Anmeldung – schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Buchungsstrecke der Website – bietet der Reisende den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der jeweils gültigen Ausschreibung mit der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung und den darin genannten Preisen verbindlich an. Der Anmeldende gilt als Buchender und wird nachstehend auch als Reisender bezeichnet. Bucht er die Reise auch für weitere Reisende, werden auch diese als Reisende oder Reiseteilnehmer bezeichnet. Für die Vertragsverpflichtungen der weiteren Reiseteilnehmer steht der Anmelder wie für seine eigenen ein, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Die Anmeldung kann über ein Reisebüro oder direkt bei Die Fussballreise erfolgen. Erfolgt die Anmeldung elektronisch, wird die angegebene E-Mail-Adresse auch für den weiteren Schriftwechsel genutzt. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Die Fussballreise den Eingang der Buchung elektronisch; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Buchungsauftrages.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Die Fussballreise zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt Die Fussballreise dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail), die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

1.4 An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch Die Fussballreise, längstens jedoch 10 Tage ab Eingang der Anmeldung, gebunden.

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot von Die Fussballreise vor, an das Die Fussballreise 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Die Fussballreise auf die Änderung hingewiesen hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder die Anzahlung leistet.

1.6 Vermittler von Reiseleistungen (zum Beispiel Reisebüros) und Leistungsträger (zum Beispiel Hotels) sind von Die Fussballreise nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusagen zu geben, die vom vereinbarten Vertragsinhalt abweichen.

2. Leistungen

2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Die Fussballreise sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Sonderwünsche sollten im Interesse beider Seiten in Textform vereinbart werden.

2.2 Leistungen, die nicht Teil der Pauschalreise sind – etwa die An- und Abreise zum Ort des Reisebeginns, Ausflüge oder Eintrittskarten, die gesondert gebucht werden –, werden in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung unter Angabe des Leistungsträgers ausgewiesen. Die Fussballreise vermittelt diese Leistungen lediglich; sie sind nicht Bestandteil des Reisevertrages mit Die Fussballreise. Für diese vermittelten Verträge gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Die Fussballreise kann mit dem Einzug der Zahlung für den Leistungsträger beauftragt sein und weist dies in der Rechnung aus.

2.3 Veranstaltungstermine. Termine und Anfangszeiten von Sport- und Kulturveranstaltungen legt der jeweilige Veranstalter fest, bei Fußballspielen der Verband oder Verein. Die Fussballreise hat darauf keinen Einfluss. Spieltermine und Anstoßzeiten können vom Veranstalter auch kurzfristig verlegt werden. Eine solche Verlegung stellt, soweit sie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt, eine unerhebliche Leistungsänderung im Sinne von § 651f Abs. 2 BGB dar, die sich Die Fussballreise hiermit vorbehält. Die Eintrittskarte behält ihre Gültigkeit für den neuen Termin; eine Verlegung berechtigt nicht zum kostenlosen Rücktritt. Ihre Rechte bei erheblichen Vertragsänderungen nach § 651g BGB bleiben unberührt. Zu Hotelumbuchungen bei Spielverlegungen siehe Ziffer 6.1 c). Der Reisende sollte sich über die genaue Anfangszeit der Veranstaltung rechtzeitig auf der Seite des Veranstalters informieren.

2.4 Bei internationalen Fußballbegegnungen erhalten Sie gültige Eintrittskarten in der Regel aus dem Kontingent des gastgebenden Vereins. Aufgrund besonderer Sicherheitsbestimmungen, etwa bei Spielen in europäischen Wettbewerben mit Beteiligung einer deutschen Mannschaft, ist es dennoch möglich, dass Sie keinen Zutritt zum Stadion erhalten, wenn Ordnungskräfte etwa an Sprache oder Kleidung erkennen, dass Sie Anhänger der Gastmannschaft sind. Dies entzieht sich dem Einfluss von Die Fussballreise; für eine solche Zutrittsverweigerung kann Die Fussballreise keine Haftung übernehmen.

3. Bezahlung und Reiseunterlagen

3.1 Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal erfolgen. Bei Buchungen über die Website stehen die dort angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung.

3.2 Die Kundengelder sind gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Übergabe eines Sicherungsscheins nach § 651r BGB in Verbindung mit Art. 252 EGBGB geleistet werden. Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins wird innerhalb einer Woche eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 35 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei Buchungen ab 35 Tagen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.3 Soweit Die Fussballreise Einzelleistungen Dritter vermittelt, ist Die Fussballreise berechtigt, diese im fremden Namen und auf fremde Rechnung gegenüber dem Reisenden abzurechnen, unter Ausweis der Fremdleistung.

3.4 Leistet der Reisende die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, obwohl Die Fussballreise zur ordnungsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht und der Sicherungsschein übergeben wurde, ist Die Fussballreise berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3.5 Der Empfänger der Reiseunterlagen ist verpflichtet, diese umgehend auf Richtigkeit (Namen, Reisedaten, Reiseziel) zu prüfen und Fehler sofort zu melden. Sollten die Reiseunterlagen nicht spätestens 5 Tage vor Reisebeginn eingegangen sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit Die Fussballreise oder Ihrem Reisebüro in Verbindung. Eintrittskarten werden in der Regel 1 bis 3 Tage vor der Veranstaltung zugestellt, mobile Tickets häufig direkt durch den Veranstalter.

3.6 Reine Eintrittskarten. Beim alleinigen Kauf von Eintrittskarten zu Konzert-, Theater- oder Sportveranstaltungen ohne weitere Reiseleistung liegt keine Pauschalreise vor; die §§ 651a ff. BGB finden insoweit keine Anwendung. Der Ticketpreis ist sofort und zu 100 % fällig. Bei einer Terminverschiebung behält das Ticket seine Gültigkeit für den neuen Termin; eine Stornierung und Rückzahlung aufgrund der Terminverschiebung ist nicht möglich. Storniert der Kunde, kann der Ticketpreis nur erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war; in diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Ticketpreises einbehalten.

4. Preisänderungen

4.1 Die Fussballreise behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, soweit sich dies unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung (a) des Preises für die Personenbeförderung aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, (b) der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder (c) der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.

4.2 Bezieht sich die Erhöhung auf den Sitzplatz, kann Die Fussballreise den Erhöhungsbetrag verlangen. Andernfalls werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt; den so ermittelten Betrag je Sitzplatz kann Die Fussballreise verlangen. Erhöhte Abgaben können anteilig, Wechselkursänderungen in dem Umfang weitergegeben werden, in dem sich die Reise für Die Fussballreise verteuert hat.

4.3 Die Fussballreise ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 genannten Kosten nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringern und dies zu niedrigeren Kosten für Die Fussballreise führt. Hat der Reisende mehr gezahlt, ist der Mehrbetrag zu erstatten; Die Fussballreise darf die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und weist diese auf Verlangen nach.

4.4 Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn Die Fussballreise den Reisenden klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über die Erhöhung und ihre Gründe unterrichtet und die Berechnung mitteilt. Erhöhungen, die später als 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden, sind unwirksam.

4.5 Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Die Fussballreise sie nicht einseitig vornehmen. Der Reisende kann dann innerhalb einer von Die Fussballreise gesetzten angemessenen Frist das Angebot annehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Die Fussballreise kann ihm wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als angenommen.

5. Rücktritt durch den Reisenden

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Die Fussballreise; eine Erklärung in Textform wird empfohlen. Tritt der Reisende zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Die Fussballreise den Anspruch auf den Reisepreis und kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen.

5.2 Die Fussballreise kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).

5.3 Die Entschädigung wird unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des möglichen anderweitigen Erwerbs pauschaliert und beträgt je Reisendem:

bis 60 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
59 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreises
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
ab 6 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 95 % des Reisepreises

5.4 Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Die Fussballreise kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

5.5 Die Fussballreise behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Die Fussballreise verpflichtet, die Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6 Ist Die Fussballreise infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, erfolgt diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung.

5.7 Für vermittelte Fremdleistungen (Ziffer 2.2) gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsträgers; diese können bis zu 100 % des Preises betragen.

5.8 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen.

6. Umbuchungen und Ersatzperson

6.1 Ein Anspruch des Reisenden auf Änderungen nach Vertragsschluss hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisenden dennoch umgebucht, gilt:

a) Bis zum 35. Tag vor Reiseantritt sind Umbuchungen gegen Erstattung der entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Umbuchungsentgelts von 30 € je Reisendem möglich. Die Höhe der Mehrkosten teilt Die Fussballreise vorher mit.

b) Ab dem 34. Tag vor Reiseantritt sind Umbuchungen nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen der Ziffer 5 und gleichzeitige Neuanmeldung möglich.

c) Match-Garantie bei Fußballreisen. Wird bei einer Pauschalreise mit Eintrittskarte zu einem Fußballspiel der Spieltermin verlegt, bleibt die Eintrittskarte gültig, und Die Fussballreise bucht die Hotelübernachtungen kostenlos auf den neuen Termin um. Zusätzliche Nächte berechnet Die Fussballreise zum tagesaktuellen Preis. Ist das ursprünglich gebuchte Hotel nicht verfügbar, bucht Die Fussballreise ein gleich- oder höherwertiges Hotel.

6.2 Für Umbuchungen und Änderungen vermittelter Fremdleistungen gelten die Regelungen des jeweiligen Leistungsträgers.

6.3 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (§ 651e BGB). Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Die Fussballreise nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Die Fussballreise kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt – bei Eintrittskarten etwa, wenn der Veranstalter eine Namensänderung nicht zulässt. Für die Bearbeitung berechnet Die Fussballreise 50 € je Person; durch den Wechsel entstehende Mehrkosten der Leistungsträger werden weiterbelastet. Reisender und Dritter haften dafür als Gesamtschuldner.

7. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden aus Anlass der Reise an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegen gewichtige Gründe vor, die der Reisende nachweist.

8. Mängelanzeige, Abhilfe und Mitwirkung

8.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende hat einen Reisemangel unverzüglich Die Fussballreise oder der örtlichen Vertretung anzuzeigen und alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung beizutragen und einen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Reisende die Anzeige schuldhaft, kann er keine Minderung (§ 651m BGB) und keinen Schadensersatz (§ 651n BGB) verlangen, soweit Die Fussballreise infolge der Unterlassung keine Abhilfe schaffen konnte. Örtliche Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, aber nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.2 Die Fussballreise ist für Sie erreichbar:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: +49 (0)40 8821556 71
E-Mail: info@die-fussballreise.de
Die Kontaktdaten für Notfälle während der Reise finden Sie zusätzlich in Ihren Reiseunterlagen.

8.3 Will der Reisende den Vertrag wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, nach § 651l BGB kündigen, hat er Die Fussballreise zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Die Fussballreise verweigert wird oder die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4 Gehen bei Flugreisen Gepäckstücke verloren, werden sie beschädigt oder verspätet ausgeliefert, sollte der Reisende dies unverzüglich vor Ort bei der Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) melden. Fluggesellschaften lehnen Erstattungen in der Regel ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Anzeige ist bei Beschädigung innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck ist zusätzlich Die Fussballreise anzuzeigen.

9. Rücktritt und Kündigung durch Die Fussballreise

9.1 Die Fussballreise kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Fussballreise behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und der Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der Leistungen erlangt werden.

9.2 Ist in der Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und wird sie nicht erreicht, kann Die Fussballreise vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen zu erklären. Der Reisende erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen zurück.

9.3 Die Fussballreise kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Die Fussballreise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist; der Rücktritt ist dann unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären (§ 651h Abs. 4 BGB). Die Fussballreise verliert in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis.

9.4 Zum Rücktritt bei Zahlungsverzug siehe Ziffer 3.4.

10. Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von Die Fussballreise für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 BGB). Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

10.2 Die Fussballreise haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Ziffer 2.2), wenn diese in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben unberührt. Die Fussballreise haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Die Fussballreise ursächlich war.

10.3 Soweit für eine Reiseleistung, die von einem Leistungsträger erbracht wird, internationale Übereinkommen oder darauf beruhende gesetzliche Vorschriften den Schadensersatzanspruch beschränken oder ausschließen, kann sich Die Fussballreise gegenüber dem Reisenden hierauf berufen (§ 651p Abs. 2 BGB).

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Die Fussballreise informiert den Reisenden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, und unterrichtet ihn über Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden vorliegen (zum Beispiel doppelte Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit).

11.2 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften, zum Beispiel Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Die Fussballreise nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

11.3 Die Fussballreise haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die zuständige Behörde, auch wenn der Reisende Die Fussballreise mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Die Fussballreise hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

11.4 Manche Veranstalter verlangen für personalisierte Eintrittskarten Name, Geburtsdatum, Nationalität oder Passdaten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Angaben vollständig und richtig zu machen.

12. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche nach § 651i Abs. 3 BGB sollten im eigenen Interesse gegenüber Die Fussballreise unter der unten genannten Anschrift geltend gemacht werden; eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Eine Geltendmachung über das Reisebüro, über das die Reise gebucht wurde, ist ebenfalls möglich.

12.2 Die in § 651i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Besondere Hinweise zu Flugreisen

13.1 Nach der EU-Verordnung über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens informiert Die Fussballreise den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft. Steht diese bei der Buchung noch nicht fest, nennt Die Fussballreise die Fluggesellschaft, die den Flug wahrscheinlich durchführen wird, und informiert unverzüglich, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht oder wechselt. Die Liste der in der EU mit einem Betriebsverbot belegten Fluggesellschaften („Black List“) ist abrufbar unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.

13.2 Mitgeteilte Flugzeiten stehen unter dem Vorbehalt der Änderung durch die Fluggesellschaft. Der Reisende sollte sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden. Bei selbst gebuchten Anschlussflügen wird empfohlen, einen ausreichenden zeitlichen Puffer und möglichst einen umbuchbaren Tarif zu wählen.

14. Alternative Streitbeilegung

Die Fussballreise nimmt an einer freiwilligen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Die Fussballreise findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit dem keine zwingenden Vorschriften zugunsten eines Verbrauchers mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat entgegenstehen.

15.2 Der Reisende kann Die Fussballreise nur an deren Sitz verklagen.

15.3 Für Klagen von Die Fussballreise gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz von Die Fussballreise als Gerichtsstand vereinbart.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die Sie Die Fussballreise zur Verfügung stellen, werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

17. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder dieser Bedingungen zur Folge. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen verlieren frühere Ausschreibungen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

Reiseveranstalter:
DIE FUSSBALLREISE by JL Travel e.K.
Inhaber: Jörn Lutter
c/o Coworking Spaces, Steinweg 3a
26721 Emden, Deutschland
Telefon: +49 (0)40 8821556 71
E-Mail: info@die-fussballreise.de
Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRA 201078
USt-IdNr.: DE260048601

Stand: Oktober 2026